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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt seit dem 01.01.2023 die Verantwortung eines Unternehmens für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards. Es geht hierbei aber nicht nur um die Einhaltung von Standards innerhalb des Unternehmens, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geht noch deutlich weiter. So muss ein Unternehmen wie POCO die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards entlang der gesamten Lieferkette, von der Gewinnung der Rohstoffe über die Produktion und den Transport, überprüfen bzw. dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden. POCO hat hierzu diverse Maßnahmen ergriffen. POCOs Grundsatzerklärung, an die sich alle Vertragspartner zu halten haben, können Sie hier einsehen. Darüber hinaus hat POCO eine externe Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich Dritte bei Verdacht eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch beispielweise einen Vertragspartner POCOs wenden können.
Hinweise auf Verdachtsfälle von Straftaten oder schweren Unregelmäßigkeiten im Unternehmen können Sie vertrauensvoll an die E-Mailadresse [email protected] senden.

You can send information about suspected criminal offenses or serious irregularities in the company to the email address [email protected].